Sie können später also immer noch Änderungen vornehmen.
Diese hat eine hier ortsansässige Wohnungsverwaltung beauftragt, diese Anlage zu verwalten.
Bei einer ausdrücklich nach dem Gesetz einzuhaltenden Schriftform ist immer die Erstellung eines Dokuments, eines Papieres notwendig.
Seinem Vernehmen nach wäre es ihm recht wenn wir dieses Jahr noch ausziehen aber wie gesagt noch haben wir nichts schriftlich.
Eine Vollmacht von Ihnen als Vermieter liegt nicht bei.
Nach 6 Wochen geht es so langsam an die Substanz und ich bezweifle, dass er tatsächlich nach einer Wohnung schaut.
Sie müssen auch nicht alle Fragen beantworten.
Doch Vorsicht: Eine Wohnung, die teurer ist als die bisherige, ist allein wegen der höheren Miete nicht automatisch unangemessen.